Patientenvollmacht

Patientenverfügung / Vorsorgevollmacht

Manche Situationen im Leben machen uns Angst. Eine davon ist die Möglichkeit, hilflos und ohne Sprache anderen Menschen „ausgeliefert“ zu sein, und seien es auch Menschen, die eigentlich nur unser Bestes wollen. Denn die Frage ist, ob ihr Bestes auch unseres ist. Für manche dieser Situationen ist vom Gesetzgeber vorgesorgt worden, indem ein verbindliches Instrument Ihres Willens geschaffen wurde: die Patientenverfügung/ Vorsorgevollmacht . In dieser werden nach einem standardisierten Verfahren Ihr Wille und Ihre Wünsche zum Thema ärztliche Behandlung, Therapiemöglichkeiten und Sterben festgehalten.

Die Vorlagen sind gratis über die Homepage der Patientenanwaltschaft als Download erhältlich. Für das Ausfüllen der Patientenverfügung/Vorsorgevollmacht benötigen Sie professionelle Unterstützung von einem Arzt und einem Notar. In einem ausführlichen Gespräch bei uns oder bei Ihnen zu Hause schreiben wir Ihre Wünsche zu obigen Themen auf. Wir besprechen mögliche Änderungswünsche (alle 5 Jahre sollte man die Entscheidung überdenken und eventuell ändern) und Sie bestimmen einen „Sprecher“ oder „Fürsorgebevollmächtigten“.
Anschließend kann das Dokument zum Notar gebracht werden, wo es beglaubigt wird. Damit sind Sie dann nicht mehr anderen Menschen „ausgeliefert“, auch wenn diese nur das vermeintlich Beste für Sie tun wollen. Sie bestimmen,was für Sie das Beste sein soll und wir unterstützen Sie dabei!