Refundierung der Psychologischen Therapie

Seit Anfang 2024 können die Honorarnoten für Psychologische Therapie bei den öffentlichen Krankenversicherungen eingereicht werden.

Über viele Jahre hat der Berufsverband Österreichischer Psychologinnen und Psychologen (BÖP) mit den Verantwortlichen in Parlament und Sozialversicherung verhandelt, damit die Psychologische Therapie (auch klinisch-psychologische Behandlung genannt) als Kassenleistung anerkannt wird. Im Dezember 2023 wurde die Psychologische Therapie ins ASVG aufgenommen und ist seit 1.1.2024 im Leistungskatalog der Kranken-/Gesundheitsversicherungen aufgenommen.

 

Wer führt Psychologische Therapie durch?

Die Psychologische Therapie wird von Klinischen Psychologinnen und Psychologen durchgeführt. Diese haben ein 5jähriges Studium der Psychologie sowie eine postgraduelle Ausbildung in Klinischer Psychologie absolviert und verfügen über ein profundes theoretisches und praktischen Wissen zur Diagnostik und Therapie psychischer Störungen, psychosomatischer Beschwerden und zur Psychologischen Therapie von körperlichen Erkrankungen (z.B. psychologische Unterstützung bei Tumorerkrankung, Tinnitus, Schmerzen).

 

Wie viele Einheiten werden bewilligt?

Für die ersten 10 Einheiten ist eine ärztliche Untersuchung erforderlich, um mögliche organische Faktoren auszuschließen. Ab der 11. Einheit ist ein Befund der Klinischen Psychologin / des Klinischen Psychologen erforderlich.

 

Wie hoch ist die Refundierung?

Bei den Gesundheits-/Krankenkassen werden verschiedene Beträge refundiert.

Bei der ÖGK für eine Einzeltherapie: EUR 33,70 pro Einheit

Bei der SVS für eine Einzeltherapie: EUR 45,00

Bei der BVAEB für eine Einzeltherapie: EUR 46,60

 

Wir bieten in unserer Praxis die Psychologische Therapie an und stehen für Rückfragen gerne zur Verfügung.